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Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine preisrechtliche Verordnung der Bundesregierung.

Der Anwendungsbereich der Honorarordnung wird in § 1 HOAI beschrieben: Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Ingenieure (Auftragnehmer), soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen dieser Verordnung erfasst werden.

Die HOAI legt fest, wie ein Architektenhonorar zu ermitteln ist und schreibt in Honorartabellen die Preisgrenzen (Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen) für Architektenleistungen vor. Die HOAI ist eine bundesweit geltende Preisverordnung, die die Bundesregierung auf der Grundlage eines Artikelgesetzes erlassen hat. Kammermitglieder sind darüber hinaus aufgrund ihres Standesrechtes - der Berufsordnung - dazu verpflichtet, die HOAI anzuwenden.