Glossar
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Architekt
- stammt aus dem griechischen und besteht aus den Wörtern [arché] (= Anfang, Ursprung, Grundlage, das Erste) und τεχνη [techné] = Kunst, Handwerk. altgriechisch architéktos = Oberster Handwerker (Zimmermann), Baukünstler, Baumeister.)
Bauantrag
- ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.
Bauherr
- im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben
Bauingenieurs
- Fachingenieur für die Statik, Bauüberwachung Gebäudephysik
Bauordnungsamt
- kommunales, Landes- oder Bundesamt bzw. Amt einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt.
Bauvorhaben
- Vorhaben eine bauliche Anlage zu errichten oder zu ändern
Bauvorlagen
dienen dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung und sind im Weiteren Lageplan, Bauzeichnungen Bau- und
Betriebsbeschreibung, Nachweis der Standsicherheit
Bebauungsplan
- amtl. Erstellter Plan zur Festsetzung von Art und Maß der baul. Nutzung
Bodengutachten
- Ermittlung der Tragfähigkeit des Bodens, Untersuchung auf Schadstoffbelastung
DIN
- Das DIN Deutsches Institut für Normung e.V. ist die nationale Normungsorganisation in Deutschland. Der Verein entwickelt in Zusammenarbeit mit Handel, Industrie, Wissenschaft, Verbrauchern und Behörden technische Standards (Normen) zur Rationalisierung und Qualitätssicherung.
E)
EnEV
- Die Energieeinsparverordnung ist am 1.Februar 2002 in Kraft getreten und löste die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab. Die Energieeinsparverordnung definiert Mindeststandards für neue Wohngebäude hinsichtlich des Dämmstandards und der Qualität der Anlagentechnik.
Entwurfsverfasser
- Autor einer Gebäudeplanung
Fachplaner
- Ingenieure für den Berech Haustechnik, Tiefbau, etc
Fachunternehmer
- Eingetragene Handwerksbetriebe der am Bau beteiligten Gewerke, die mit der Ausführung der Planung beauftrag werden.
Flurkarte
- Auszug aus Liegenschaftskatastar Maßstäben 1:5000 und 1:1000
Genehmigungsplanung
- Entwicklung der Baupläne ensprechend der gesetzlichen Vorgaben, Beteiligung der Behörden
HOAI
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure; Gesetz zur Regelung des Vergütungsanspruches bei der Planungund Erstellung von Bauleistungen.
Kostenplanung DIN 276
- Die Norm legt Begriffe der Kostenplanung im Bauwesen sowie Unterscheidungsmerkmale von Kosten fest und schafft damit die Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Kostenermittlungen.
Lageplan
- s.BauVorlVO; Plandarstellung des Grundstücks mit Lage des Gebäudes, der Außenanlagen, Grünflächen amtl. L. Erstellung durch den Öffentlich-BestelltenVermessungsing.ÖBVI
Notar
- Beurkundung von Rechtsgeschäfte und beglaubigt Unterschriften Sicherung der Grundbucheintrags
Objektplaner
- s.Architekt/ Entwurfsverfasser
Objektüberwachung
- Definiert die ornungsgemäße Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle gemäß der Planungsvorgaben, sowie der Einhaltung
Prüfstatikern
- Der mit der Prüfung der statischen und energetischen Berechnungen beauftragte Ingenieur als Kontrollinstanz der Behörden
Schlüsselfertig
- Defintion des Ausbaustandards eines Neubzw. Ausbaus als vertragliche Festlegung. Hierzu gehören neben dem Rohbau die bezugsfertige Ausstattung der Wohnräume, sowie eine vollständige Sanitär- und Heizungsanlage
Statiker
- Allgemeine Berufsbezeichnung/ Betätigungsfeld des Bauingenieurs
Statische Berechnung
- (umgangssprachlich Statik) ist die Berechnung der Kräfte, Spannungen und Verformungen einer Konstruktion
Tragwerk
- Für die standsicherheit eines Gebäudes maßgebl. beteiligten Bauteile; i.d.R. Decken,